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28.04.2015 09:47 Alter: 9 yrs

Bis zu 4,3% mehr Lohn für Zeitarbeitskräfte seit dem 1.4.2015


Seit dem 1. April gibt es für jeden Beschäftigten in der Zeitarbeit ein deutliches Plus von bis zu 4,3 Prozent. In Westdeutschland steigt die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit dann von aktuell 8,50 Euro auf 8,80 Euro, in Ostdeutschland von 7,86 Euro auf 8,20 Euro. Die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit überschreitet damit in Westdeutschland den seit dem 01.01.2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro um 0,30 Euro. Bereits im Sommer 2016 folgt die nächste Lohnerhöhung: Am 1. Juni erreichen die Zeitarbeitskräfte in Ostdeutschland die 8,50 Euro-Marke, in Westdeutschland steigt der Lohn auf 9,00 Euro – und das ist nur die unterste Lohngrenze in der Zeitarbeit. Bereits seit dem 01.01.2012 gilt gemäß § 3a AÜG ein absoluter Mindestlohn (Lohnuntergrenze) für die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit). Diese Lohnuntergrenze wurde durch die 2. Rechtsverordnung (Bundesanzeiger vom 26.03.2014) ab dem 01.04.2014 bis einschließlich 31.12.2016 auf folgende Beiträge festgesetzt:
Geltungsbereich

Zeitraum ab

Lohnuntergrenze

(Euro Stundenlohn)

West

01.04.2015

8,80

 

01.06.2016

9,00

Ost (inkl. Berlin)

01.04.2015

8,20

 

01.06.2016

8,50

Bis zum 31.12.2016 geht diese spezialgesetzliche Regelung dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn vor. Als Unternehmen für Zeitarbeit sind für uns die Regelungen nach dem AÜG verbindlich. Diese Regelungen halten wir als Inhaberin einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung auch ein. Insofern unterliegen wir seit der Gründung unseres Unternehmens im Jahre 1985 der Aufsicht und den Kontrollen der Bundesagentur für Arbeit und des Zolls. Weitere Informationen zu den Tariflöhnen erhalten sie auch hier: http://ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/bis-zu-43-prozent-mehr-geld