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28.04.2015 09:47 Alter: 9 yrs
Bis zu 4,3% mehr Lohn für Zeitarbeitskräfte seit dem 1.4.2015
Seit dem 1. April gibt es für jeden Beschäftigten in der Zeitarbeit ein deutliches Plus von bis zu 4,3 Prozent. In Westdeutschland steigt die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit dann von aktuell 8,50 Euro auf 8,80 Euro, in Ostdeutschland von 7,86 Euro auf 8,20 Euro. Die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit überschreitet damit in Westdeutschland den seit dem 01.01.2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro um 0,30 Euro. Bereits im Sommer 2016 folgt die nächste Lohnerhöhung: Am 1. Juni erreichen die Zeitarbeitskräfte in Ostdeutschland die 8,50 Euro-Marke, in Westdeutschland steigt der Lohn auf 9,00 Euro – und das ist nur die unterste Lohngrenze in der Zeitarbeit. Bereits seit dem 01.01.2012 gilt gemäß § 3a AÜG ein absoluter Mindestlohn (Lohnuntergrenze) für die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit). Diese Lohnuntergrenze wurde durch die 2. Rechtsverordnung (Bundesanzeiger vom 26.03.2014) ab dem 01.04.2014 bis einschließlich 31.12.2016 auf folgende Beiträge festgesetzt:
Geltungsbereich | Zeitraum ab | Lohnuntergrenze (Euro Stundenlohn) |
West | 01.04.2015 | 8,80 |
| 01.06.2016 | 9,00 |
Ost (inkl. Berlin) | 01.04.2015 | 8,20 |
| 01.06.2016 | 8,50 |