Von Kunden häufig gestellte Fragen

Es gibt Fragen, die uns von Kundenseite häufig gestellt werden.
Die Fragen und Antworten haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

Welche Vorteile habe ich durch den Einsatz externer Mitarbeiter?

Zeitarbeit gibt Ihnen die Möglichkeit mehr Flexibilität in Ihrer Personalwirtschaft zu gewinnen. Sie können kurzfristig termingebundene Aufträge annehmen, ohne auf Dauer teures Stammpersonal bereithalten zu müssen. Mit Zeitarbeit können Sie Auftragsspitzen bewältigen, Überstunden verringern und Urlaubs- und Krankheitszeiten überbrücken. Zeitarbeit erscheint nur vordergründig als teuer. Wenn Sie die direkten und indirekten Lohnnebenkosten Ihrer Mitarbeiter kalkulieren, werden Sie feststellen, dass das Vorhalten einer eigenen Personalreserve zu teuer wird, zumal dann, wenn Sie diese nicht vollständig auslasten können.

Bei einem Einsatz des persona data - Personals bezahlen Sie nur die effektive Arbeitszeit, die unsere Mitarbeiter bei Ihnen im Einsatz sind. Alle Arbeitgebernebenkosten tragen wir, auch unproduktive Zeiten wie Urlaub und Krankheit. Wenn Ihr Engpass überbrückt ist, geht auch der persona data - Mitarbeiter wieder, ohne die Kosten oder Risiken wie bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie haben die volle Kostenkontrolle.

Wie und wann kann ich Mitarbeiter bestellen?

Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email / ein Fax und schildern Sie uns Ihre Wünsche, z.B. Qualifikation, Einsatzdauer, Beginn, etc. Wir suchen den geeigneten Mitarbeiter für Sie aus. Sie erhalten ein Kurzprofil des Mitarbeiters und auf Wunsch ein Vorstellungsgespräch. Zum Einsatzbeginn ist der gewünschte Mitarbeiter bei Ihnen.

Welche Informationen benötigt persona data von mir bei der Bestellung von Personal?

Teilen Sie uns möglichst genau mit, welche Mitarbeiter mit welchen speziellen Qualifikationen und Fähigkeiten Sie für die Einsätze in Ihrem Unternehmen benötigen und für welchen Zeitraum Sie den Mitarbeiter voraussichtlich einplanen. Der für Sie zuständige Personaldisponent/in besichtigt dann die zukünftigen Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter, um die Anforderungen genau kennen zu lernen.

Was passiert, wenn der überlassene Mitarbeiter den Anforderungen nicht gerecht wird?

Wir wählen unsere Mitarbeiter sorgfältig für den Einsatz bei Ihnen aus. Sollte ein Mitarbeiter die ihm übertragenen Arbeiten wider Erwarten nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigen, reklamieren Sie dies bitte umgehend. Die ersten 4 Stunden der Überlassung sind dann kostenfrei und wir unternehmen alle Anstrengungen, um Ihnen schnellstmöglich einen geeigneten Mitarbeiter zu stellen. 

Auch unsere Mitarbeiter sind Menschen, die krank werden und so für Sie ausfallen können. Selbstverständlich bieten wir Ihnen in diesem Fall innerhalb kürzester Zeit einen gleichwertigen Ersatz an, denn wir können auf eine Vielzahl von potentiellen Arbeitskräften zurückgreifen.

Wie rechnet die persona data ab?

Wir berechnen nur die effektiv gearbeiteten und von Ihnen gegengezeichneten Stunden. Zu beachten sind die Zuschläge z. B. für Schichtarbeit, Nachtarbeit, Feiertagsarbeit.

Haben die Mitarbeiter feste Arbeitsverträge?

Wir schließen mit allen Mitarbeitern einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab. Vereinbart wird regelmäßig ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis. Für unsere Mitarbeiter gelten alle üblichen Bestimmungen in Bezug auf Entgeltfortzahlung bei Urlaub, an Feiertagen und bei Krankheit, hinsichtlich der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, des Arbeitsschutzes, des gesetzlichen Kündigungsschutzes u.s.w. 

Wie werden die Mitarbeiter von der persona data entlohnt?

Wir sind nicht nur Mitglied im iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitunternehmen e.V.), sondern wenden das iGZ-DGB-Tarifwerk sowie die Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen auch tatsächlich an. Wir zahlen fair und nach Tarif. Die tatsächliche Anwendung dieser Tarifverträge erleichtert die Akzeptanz des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern im Betrieb bzw. gegenüber dem Betriebsrat und sorgt für einen Imagegewinn. Zudem reduziert die Anwendung dieser Tarifverträge auch Ihr Risiko im Rahmen der Durchgriffshaftung. Die Tarifverträge finden Sie im Internet unter www.ig-zeitarbeit.de oder rufen Sie uns einfach an. Wir senden Ihnen gerne ein Exemplar zu

Unsere Mitarbeiter haben selbstverständlich Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Lohnfortzahlung auch dann, wenn wir keinen Einsatz für den Mitarbeiter haben. Wir zahlen Urlaubs- und Weihnachtsgeld. 

Kann ich einen Mitarbeiter übernehmen?

Kein Problem. Auch dies ist einer Ihrer Vorteile bei einer Zusammenarbeit mit uns. Sie können unsere Mitarbeiter kennenlernen und gerne einen Arbeitsvertrag anbieten. Voraussetzung: Der Mitarbeiter wurde Ihnen mindestens 9 Monate von uns überlassen und … er muss natürlich auch bereit sein, unser Unternehmen zu verlassen.

Was hat es mit den Branchenzuschlägen in der Zeitarbeit auf sich?

Zwischen den Tarifwerken der DGB-Gewerkschaften für die Zeitarbeit und den Tarifverträgen die diese Gewerkschaften für andere Branchen ausgehandelt hatten z.B. für die Metall- und Elektroindustrie (IG Metall), Chemische Industrie (IG BCE), Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (ver.di) wurden Tariflücken ausgemacht, die als „Gerechtigkeitslücken“ empfunden wurden. Auch auf Druck der Politik auf beide Sozialpartner wurden seit dem 1.11.2012 die ersten Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in Kraft gesetzt.

Fällt Ihr Betrieb in den Katalog eines solchen Branchenzuschlag-TV, dann hat unser Mitarbeiter einen Anspruch auf einen zeitlich gestaffelten Branchenzuschlag auf den Tariflohn. Dieser Branchenzuschlag kann auf Wunsch des Kunden unter Umständen beschränkt werden. Maßstab ist das regelmäßig gezahlte Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers in Ihrem Unternehmen (Vergleichsentgelt).

Wenn Sie zu diesem Themenkomplex Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie gerne umfassend, für Sie unverbindlich und gerne auch unter Einbeziehung Ihrer Arbeitnehmervertretung.